KI-Training für Schweizer Unternehmen
KWAIX betreut Unternehmen in der Deutschschweiz remote, auf Anfrage auch vor Ort. Im Training berücksichtigen wir Schweizer Geschäftsdeutsch, Helvetismen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Schweizer Obligationenrechts. Für international aufgestellte Unternehmen bieten wir Training und Materialien auf Englisch oder Französisch — ab 2.400 € netto, mit Art.-4-Kompetenznachweis.
Abrechnung in Euro, orientierender CHF-Gegenwert auf Wunsch im Angebot.
Zürich
Finanzsektor, Beratung, Technologie, Versicherung und Pharma: globales Finanzzentrum.
KI-Training Zürich →Basel
Pharma, Life Sciences, Chemie und Logistik: Weltstandort für Präzisionsmedizin.
KI-Training Basel →Auch in Deutschland und Österreich
KI-Training Deutschland
Bundesweit: Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart und weitere Standorte.
Deutschland-Seite ansehen →KI-Training Österreich
Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck: österreichisches Geschäftsdeutsch und Rechtskontext.
Österreich-Seite ansehen →Die EU KI-Verordnung: Geltung in DE · AT · CH
Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied — dort gilt die Verordnung nicht direkt, wird aber für Schweizer Unternehmen mit EU-Marktbezug (Kunden, Töchter, Lieferketten in Deutschland oder Österreich) praktisch relevant. Zürcher, Basler und Berner Mittelständler mit EU-Bezug orientieren sich daher oft freiwillig an Artikel 4 und dokumentieren die Schulung mit einem Kompetenznachweis.
Artikel 4 KI-Verordnung
Seit dem 2. Februar 2025 gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, die Pflicht, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu ergreifen (Artikel 4, Verordnung (EU) 2024/1689). Das KWAIX-Training stellt den dokumentierten Kompetenznachweis als Beleg dieser Maßnahmen aus. Für Artikel 4 sehen weder Artikel 99 KI-VO noch das deutsche KI-MIG ein Bußgeld vor. Hintergrund: Bundesnetzagentur-Hinweispapier KI-Kompetenzen (Juni 2025).