AI Act: Vier Klassen, und die meisten KMU landen ganz unten
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und tritt schrittweise in Wirkung. Er teilt KI-Systeme in Risikoklassen ein – und für die meisten KMU, die ChatGPT, Claude oder Microsoft Copilot für Angebote, E-Mails und Dokumentation einsetzen, ist die Einordnung klar: minimales Risiko, kaum direkte Pflichten.
Trotzdem lohnt der Überblick – und die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt seit August 2025 für alle Unternehmen, die KI nutzen.
Kein Rechtsrat: Dieser Überblick ist eine vereinfachte Darstellung. Für konkrete Einordnungen von KI-Systemen empfehlen wir rechtliche Beratung.
Die vier Risikoklassen im Überblick
Verbotene Praktiken
Social Scoring durch Behörden, manipulative Systeme, Echtzeit-biometrische Überwachung. Gilt seit Februar 2025. KMU betrifft das kaum.
Hochrisiko-KI
KI in Einstellungsverfahren, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bildung, kritischer Infrastruktur. Umfangreiche Dokumentations- und Transparenzpflichten.
Begrenzte Risikosysteme
Chatbots und KI-generierte Inhalte: Offenlegungspflicht. Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI interagieren.
Minimales Risiko
Die meisten KMU-Anwendungen: Texterstellung, Übersetzung, Bildbearbeitung, Empfehlungen. Keine spezifischen Pflichten, außer Art. 4 Kompetenz.
Art. 4 Kompetenzpflicht
Alle Unternehmen, die KI nutzen, müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende ausreichende KI-Kompetenz haben. Gilt seit August 2025.
Kompetenznachweis ansehen →KI-Training als Nachweis
KI-Training bei KWAIX erzeugt den dokumentierten Kompetenznachweis nach Art. 4 KI-VO für alle Teilnehmenden.
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