KI-VO · Datenschutz & DSGVO

Datenschutz & DSGVO beim KI-Einsatz im Unternehmen

KI-Tools verarbeiten Daten. Was dabei DSGVO-konform ist, hängt vom Tool, der Konfiguration und der Nutzung ab, nicht von einer pauschalen Regel.

KI-Einsatz und DSGVO: was Sie wissen müssen

Der Einsatz von KI-Tools im Unternehmen ist nicht automatisch DSGVO-widrig. Entscheidend ist, welche Daten in welches Tool eingegeben werden, und ob die vertraglichen Voraussetzungen stimmen.

Wichtig: Diese Seite gibt eine Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche Datenschutzfragen wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine spezialisierte Kanzlei.

Auf einen Blick

  • Grundregel: Keine personenbezogenen Daten ohne Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in KI-Tools
  • Tools mit AVV: Microsoft 365 Copilot, Google Workspace, ChatGPT Enterprise/Team
  • DSGVO + KI-VO gelten parallel: sie ergänzen sich, ersetzen sich nicht
  • Schulungspflicht: Artikel 4 KI-VO fordert, dass Mitarbeitende Datenschutzrisiken beim KI-Einsatz kennen
  • Im KWAIX-Training: Datenschutzgrundlagen und Policy-Regeln sind fester Bestandteil
Grundregel
Kein AVV = keine Personaldaten
DSGVO
gilt parallel
KI-VO Art. 4
Schulung Pflicht
Hinweis
Keine Rechtsberatung

Die wichtigsten Datenschutzregeln beim KI-Einsatz

Kein AVV = keine Personaldaten

Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag dürfen keine personenbezogenen Daten (Kunden, Mitarbeitende) in KI-Tools eingegeben werden.

AVV prüfen vor Einsatz

Vor dem Unternehmens-Rollout jedes KI-Tools prüfen, ob ein AVV vorliegt und welche Datenspeicherorte er abdeckt.

Mitarbeitende schulen

Alle Mitarbeitenden, die KI-Tools nutzen, müssen wissen, welche Daten sie eingeben dürfen und welche nicht.

Tool-Inventur

Welche KI-Tools sind im Unternehmen im Einsatz? Oft werden mehr Tools genutzt als der IT bekannt ist.

Dokumentation

Tool-Freigaben, AVVs und Schulungsnachweise (Artikel 4 KI-VO) sollten zentral archiviert werden.

DSFA prüfen

Bei KI-Einsatz mit hohem Risiko (Profiling, HR-Entscheidungen) Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen.

DSGVO und KI-Verordnung: das Verhältnis

DSGVOEU KI-Verordnung
RegeltVerarbeitung personenbezogener DatenKI-Systeme und deren Risikostufen
Gilt seit25. Mai 2018Stufenweise ab 2024–2027
für KMU und Mittelstand relevantImmer, wenn Kundendaten verarbeitet werdenSeit 2. Februar 2025 (Artikel 4 KI-Kompetenz)
SanktionenBis 20 Mio. € / 4 % JahresumsatzBis 15 Mio. € / 3 % Jahresumsatz

FAQ: Datenschutz & DSGVO beim KI-Einsatz

Darf ich ChatGPT oder Microsoft Copilot im Unternehmen nutzen? Das hängt von der Konfiguration und den verarbeiteten Daten ab. Microsoft Copilot Enterprise bietet einen AVV und EU-Datenspeicherung. ChatGPT Enterprise bietet ebenfalls AVV und kein Training mit Kundendaten. Für die öffentliche ChatGPT-Version gilt: keine personenbezogenen Daten eingeben. Für verbindliche Einschätzungen: Datenschutzbeauftragten oder Kanzlei hinzuziehen.

Welche Daten dürfen nicht in KI-Tools eingegeben werden? Ohne AVV: keine personenbezogenen Daten, also keine Kundennamen, E-Mail-Adressen, Vertragsdaten, Gesundheitsdaten, Personaldaten oder Informationen, aus denen Personen identifizierbar sind.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)? Ein Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem KI-Anbieter, der regelt, wie der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Ohne AVV sind Sie als Verantwortlicher haftbar für Datenschutzverstöße.

Wie verhält sich die DSGVO zur EU KI-Verordnung? Beide gelten parallel und ergänzen sich. Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten. Die EU KI-Verordnung regelt Anforderungen an KI-Systeme selbst: Transparenz, Risikomanagement, Kompetenzpflichten.

Brauche ich für KI-Tools eine Datenschutz-Folgenabschätzung? Nur bei hohem Risiko, z.B. systematisches KI-basiertes Profiling von Kunden oder Mitarbeitenden. Für üblichen Einsatz zur Texterstellung oder Recherche in der Regel nicht. Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten empfohlen.

Amtliche Rechtsquellen: DSGVO und KI-Verordnung

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

EU KI-Verordnung:

Hinweis: Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einschätzungen zum DSGVO-konformen KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine spezialisierte Kanzlei.